best free css templates
Mobirise
STÄDTEBAULICHE VERTRÄGE

Die nach wie vor zunehmende Bedeutung von Städtebaulichen Verträgen gemäß Baugesetzbuch ist auch darin begründet, dass Kommunen komplexe Aufgaben an einen Vertragspartner vergeben wollen oder auch aus wirtschaftlichen Gründen vergeben müssen.
Unser Büro koordiniert diese Form der Kooperation zwischen öffentlichen und privaten Vertragspartnern und liefert die erforderlichen Planungen aus einer Hand. Zudem sind wir – auf Grundlage zahlreicher vollzogener Verträge - bei den Vertragsverhandlungen behilflich.
In Abhängigkeit von den jeweiligen Bedingungen sollten die Inhalte der städtebaulichen Verträge individuell abgestimmt werden. Dabei sind folgende Varianten üblich, die teilweise auch miteinander kombiniert werden können:

Allgemeine Kosten

  • Kostenerstattungsmodule (Umlage der Kosten auf alle Grundstücke)
  • Weitergabe der entstehenden Infrastrukturkosten (rechtliche Hürden beachten)

Bodenordnung

  • Gesetzliche Umlegung (auch mit definierten Vereinbarungen)
  • Privatrechtliche Umlegung 
  • Kommune kann dabei:
     - Alle Grundstücke erwerben
     - Teile der Grundstücksflächen erwerben

Erschließung

  • Gesetzliche Erschließung nach BauGB
  • Übertragung der Baugebietserschließung auf einen privaten Bauträger
Sofern die Gesamtplanung (Bauleitplanung, Entwässerungs- und Verkehrsanlagenplanung) an unser Büro übertragen wird, kann auch eine Erschließungsträgerschaft übernommen werden.
Adresse

Dörhöfer & Partner
Jugenheimer Straße 22
55270 Engelstadt

Kontakt

T. 0 61 30/9 19 69 - 0
F. 0 61 30/9 19 69 - 18
info@doerhoefer-planung.de